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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 26/23

Datum:
23.11.2023
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 AGH 26/23
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2023:1123.1AGH26.23.00
 
Tenor:

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen

    Auslagen der Beklagten.

3. Der Gegenstandswert wird auf 50.000 € festgesetzt.

4. Der Beschluss ist mit seinen Inhalten insgesamt unanfechtbar.

 
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