Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 23/23

Datum:
15.11.2023
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 AGH 23/23
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2023:1115.1AGH23.23.00
 
Tenor:

Das Ruhen des Verfahrens wird gemäß § 173 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 251 Satz 1 ZPO auf Antrag des Klägers und mit Zustimmung der Beklagten angeordnet. Es ist anzunehmen, dass diese Anordnung aus einem wichtigen Grund zweckmäßig ist. In dem beim BGH anhängigen Verfahren – AnwZ(Brfg) 35/23 – wird voraussichtlich eine auch für den Ausgang des anhängigen Verfahrens präjudizielle höchstrichterliche Entscheidung ergehen, die Auswirkungen auf den Ausgang des beim AGH anhängigen Verfahrens haben kann.

 
1 2 3
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank