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Anwaltsgerichtshof NRW, 2 AGH 5/20

Datum:
09.07.2021
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
2. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 AGH 5/20
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0709.2AGH5.20.00
 
Tenor:

I.

Das Befangenheitsgesuch des angeschuldigten Rechtsanwalts vom 11.05.2021 gegen den Vorsitzenden Rechtsanwalt A wird als unzulässig verworfen.

II.

Der Antrag des angeschuldigten Rechtsanwalts vom 11.05.2021 auf Aufhebung des am 05.03.2021 verkündeten Urteils des Senats und Einstellung des Verfahrens wird als unzulässig verworfen.

III.

Der Nichtzulassungsbeschwerde des angeschuldigten Rechtsanwalts vom 11.05.2021 gegen das am 05.03.2021 verkündete Urteil des Senats wird nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

 
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