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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 41/20

Datum:
23.04.2021
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 41/20
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0423.1AGH41.20.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu voll-  streckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

 
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