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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 38/21

Datum:
10.12.2021
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 AGH 38/21
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2021:1210.1AGH38.21.00
 
Tenor:

1. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Gegenstandswert wird auf 12.500 € festgesetzt.

4. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

 
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