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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 36/21

Datum:
10.12.2021
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 36/21
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2021:1210.1AGH36.21.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 12.500,-- Euro festgesetzt.

 

Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Entscheidungsgründe

18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
 

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