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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 28/20

Datum:
12.03.2021
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 28/20
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0312.1AGH28.20.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 02.09.2020 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

 
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