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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 14/19

Datum:
27.08.2021
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 14/19
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0827.1AGH14.19.00
 
Tenor:

Der Zulassungsbescheid der Beklagten vom 26.03.2019 wird aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens bis auf die Kosten des Beigeladenen. Dieser trägt seine Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

 
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