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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 33/19

Datum:
17.01.2020
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Entscheidungsart:
Anerkenntnisurteil
Aktenzeichen:
1 AGH 33/19
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0117.1AGH33.19.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen nach einem Streitwert von 25.000,00 €. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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