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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 24/19

Datum:
28.09.2020
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 24/19
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0928.1AGH24.19.00
 
Tenor:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt  die Kosten des Verfahrens.

Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf 25.000,-- Euro festgesetzt.

 
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