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Anwaltsgerichtshof NRW, 2 AGH 7/18

Datum:
07.06.2019
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
2. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 AGH 7/18
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2019:0607.2AGH7.18.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Angeschuldigten gegen das Urteil des Anwaltsgerichts Hamm vom 21.03.2018 - 1 AnwG 70/2016 - wird das angefochtene Urteil unter Verwerfung der Berufung im Übrigen als unbegründet dahingehend abgeändert, dass der Angeschuldigte gegen die Verpflichtung, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen, zuwider gehandelt und dadurch seine Pflicht als Rechtsanwalt verletzt hat, indem er zur Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt angestiftet hat. Gegen ihn wird eine Geldbuße von 800,00 € verhängt.

Der Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 43, 113 Abs. 1, 114 Abs. 1 Nr. 3 BRAO i.V.m. §§ 156, 26 StGB

 
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