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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 83/17

Datum:
29.06.2018
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 83/17
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0629.1AGH83.17.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.Die Berufung wird zugelassen.

Der Geschäftswert wird auf 25.000,-- Euro festgesetzt.

 
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