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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 93/16

Datum:
30.06.2017
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein Westfalen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 93/16
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0630.1AGH93.16.00
 
Schlagworte:
Erneute Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Widerruf, Vermögensverfall
Normen:
§§ 7 BRAO
Leitsätze:

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen einem ehemaligen Rechtsanwalt, dessen Zulassung aufgrund Vermögensverfalls widerrufen wurde, die erneute Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erteilt werden kann.

 
Tenor:

1.              Die Klage wird abgewiesen.

2.              Die Kosten trägt der Kläger.

3.              Der Streitwert beträgt 50.000,00 €.

4.              Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

5.              Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von 100 des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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