Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 63/16

Datum:
28.04.2017
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 63/16
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0428.1AGH63.16.00
 
Schlagworte:
Senior Claim Manager, Rückversicherungsunternehmen, Syndikusrechtsanwältin
Normen:
§§ 46, 46a BRAO
Leitsätze:

Eine als „Senior Claim Manager“ im Bereich der Schadensregulierung bei einem Rückversicherungsunternehmen tätige Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.

 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.

4. Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 8 9 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank