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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 27/14

Datum:
01.09.2017
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 27/14
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0901.1AGH27.14.00
 
Schlagworte:
Vergütung, Abwicklung, Rechtsanwaltskanzlei
Normen:
§§ 53, 55 BRAO, 666 ff BGB
Leitsätze:

Zur Festsetzung der Vergütung für die Abwicklung der Kanzlei eines verstorbenen

Rechtsanwalts

 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 09.07.2014 wird aufgehoben, soweit die Vergütung des Beigeladenen (Rechtsanwalt I) als amtlich bestelltem Abwickler der Kanzlei des verstorbenen Rechtsanwalts I2 im Zeitraum vom 07.01.2011 bis zum 30.09.2011 auf einen höheren Betrag als 11.000,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer festgesetzt wurde.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Der Streitwert beträgt 14.217,72 €.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von 100 des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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