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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 33/16

Datum:
28.10.2016
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 33/16
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1028.1AGH33.16.00
 
Schlagworte:
Gruppenleiter, Versicherungsunternehmen, Syndikusrechtsanwalt
Normen:
§§ 46, 46a BRAO
Leitsätze:

Zu der Frage, ob ein als Gruppenleiter einer Schadensabteilung bei einem Versicherungsunternehmen tätiger Volljurist als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Der Streitwert wird festgesetzt auf 30.000,00 € (25.000,00 € + 5.000,00 €).

 
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