Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Anwaltsgerichtshof NRW, 2 AGH 20/14

Datum:
14.08.2015
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
2. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 AGH 20/14
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0814.2AGH20.14.00
 
Schlagworte:
rechtskräftige Verurteilung, versuchter Prozessbetrug, anwaltsgerichtliche Maßnahmen
Normen:
§§ 263, 22, 23 StGB, 138, 322 ZPO, 43 BRAO
Leitsätze:

Gegen einen wegen versuchten Prozessbetruges rechtskräftig verurteilten Rechtsanwalt kann die Verhängung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen - vorliegend die Verhängung einer Geldbuße von 500 Euro - erforderlich sein, um den Rechtsanwalt zur Erfüllung seiner anwaltlichen Berufspflichten anzuhalten und das Ansehen der Rechtsanwaltschaft zu wahren.

 
Tenor:

1.    Die Berufung des angeschuldigten Rechtsanwalts gegen das Urteil der 2. Kammer des Anwaltsgerichts Düsseldorf vom 17.11.2014 (3 EV 189/11) wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Geldbuße auf 500 € herabgesetzt wird.

2.    Der angeschuldigte Rechtsanwalt hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3.    Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank