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Anwaltsgerichtshof NRW, 2 AGH 10/14

Datum:
05.09.2014
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
2. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 AGH 10/14
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0905.2AGH10.14.00
 
Tenor:

Das Verfahren gegen den Rechtsanwalt X wird mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft und des Angeschuldigten vorläufig gem. § 153 a II StPO eingestellt.

Dem Angeschuldigten wird aufgegeben, bis 15.11.2014 einen Betrag in Höhe von € 2.000,00 (zweitausend Euro) an die Hülfskasse für Rechtsanwälte zu zahlen.

 
 

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