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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 8/14

Datum:
09.05.2014
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
erste Senat des Anwaltsgerichtshofs
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 8/14
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0509.1AGH8.14.00
 
Tenor:

1.         Die Klage wird abgewiesen.

2.         Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.      Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durchSicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbarenBetrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor derVollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.     Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

 
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