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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 41/14

Datum:
12.12.2014
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein Westfalen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 41/14
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2014:1212.1AGH41.14.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

 
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