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Anwaltsgerichtshof NRW, 2 AGH 13/12

Datum:
12.04.2013
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 AGH 13/12
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2013:0412.2AGH13.12.00
 
Tenor:

1.                    Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt und wird eingestellt.

2.                    Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

3.                    Der Gegenstandswert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

4.                    Die Entscheidung ist unanfechtbar.

 
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