Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 36/12

Datum:
18.01.2013
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 36/12
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2013:0118.1AGH36.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert beträgt € 50.000,00.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank