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Anwaltsgerichtshof Hamm, 1 AGH 26/12

Datum:
15.02.2013
Gericht:
Anwaltsgerichtshof Hamm
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 26/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0215.1AGH26.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

 
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