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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 18/13

Datum:
13.09.2013
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 18/13
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2013:0913.1AGH18.13.00
 
Tenor:

1.              Die Klage wird abgewiesen.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.              Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge geleistet hat.

4.              Der Gegenstandswert wird in Abänderung der im Anschluss an die münd-liche Verhandlung verkündeten Entscheidung auf 12.500,00 Euro fest-gesetzt.

5.              Die Berufung wird zugelassen.

 
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