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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 27/12

Datum:
14.12.2012
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 27/12
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2012:1214.1AGH27.12.00
 
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, AnwZ (Brfg) 24/13
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

 
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