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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 46/11

Datum:
18.11.2011
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 46/11
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2011:1118.1AGH46.11.00
 
Tenor:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfähreiis.

3.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

 
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