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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 ZU 49/98

Datum:
15.01.1999
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 ZU 49/98
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:1999:0115.1ZU49.98.00
 
Tenor:

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 3. September 1998 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Antragsgegners nach einem Geschäftswert von 50.000,00 DM.

Die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof wird zugelassen.

 
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