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Amtsgericht Köln, 615 Ls 24/26

Datum:
01.07.2026
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 615
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
615 Ls 24/26
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2026:0701.615LS24.26.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird gemäß § 153a StPO vorläufig eingestellt unter der Auflage:

Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 600,00 EUR an folgende Einrichtung: N. e.V., IBAN: N01.

Der Geldbetrag ist zahlbar spätestens bis zum 01.10.2026.

Die Erfüllung der Auflagen ist dem Gericht unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens nachzuweisen.

 
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