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Amtsgericht Köln, 263 C 63/25

Datum:
19.05.2026
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 263
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
263 C 63/25
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2026:0519.263C63.25.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 905,91 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.04.2025 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an Herrn Rechtsanwalt E. X. aus 00000 K. vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren von 54,92 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.04.2025 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 49% und die Beklagte zu 51%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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