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Amtsgericht Köln, 146 C 6/25

Datum:
25.06.2026
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 146
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
146 C 6/25
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2026:0625.146C6.25.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 874,14 € Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.01.2025 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.03.2025 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 65% und die Beklagte zu 35%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien ist gestattet, die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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