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Amtsgericht Köln, 123 C 322/25

Datum:
13.05.2026
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 123
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
123 C 322/25
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2026:0513.123C322.25.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.166,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.09.2021 sowie 9,20 EUR vorgerichtliche Mahnkosten und 185,10 EUR Inkassokosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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