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Amtsgericht Köln, 120 C 277/25

Datum:
28.08.2026
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 120
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
120 C 277/25
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2026:0828.120C277.25.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der am 12.04.2025 durch den Wahlausschuss

bekannt gemachte Beschluss der Mitglieder des Beklagten über die Neuwahl der Vorstandsmitglieder unwirksam ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte, einschließlich der Kosten der Nebenintervention.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Nebenintervenientin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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