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Amtsgericht Köln, 583 Cs 233/23

Datum:
16.01.2025
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 583
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
583 Cs 233/23
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2025:0116.583CS233.23.00
 
Tenor:

wird das Verfahren gem. § 153a Abs. 2 StPO endgültig eingestellt, nachdem der Angeklagte die ihm gemachten Auflagen erfüllt hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO).

Die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt dieser selbst (§ 467 Abs. 5 StPO).

 
 

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