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Amtsgericht Köln, 539 Ds 314/24

Datum:
15.04.2025
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 539
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
539 Ds 314/24
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2025:0415.539DS314.24.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird nach § 153 a Abs. 2 StPO endgültig eingestellt, nachdem der Angeklagte die ihm gemachten Auflagen erfüllt hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO).

Die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt dieser selbst (§ 467 Abs. 5 StPO).

 
 

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