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Amtsgericht Köln, 531 Ds 44/25

Datum:
26.08.2025
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 531
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
531 Ds 44/25
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2025:0826.531DS44.25.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird nach § 153 a Abs. 2 StPO endgültig eingestellt, nachdem der Angeklagte die ihm gemachten Auflagen erfüllt hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO).

Die dem Angeklagten ent­stan­de­nen not­wen­di­gen Aus­la­gen trägt dieser selbst (§ 467 Abs. 5 StPO).

 
 

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