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wird der Geschäftswert gemäß § 79 GNotKG für die zu erhebenden Gebühren auf 1.232.300,00 Euro festgesetzt.
Gründe:
2Der Geschäftswert war hier gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 GNotKG von Amts wegen durch Beschluss festzusetzen. die Höhe der Gebühr richtet sich nach 12210 KV GNotKG.
3Anzusetzen war gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 und 2 GNotKG der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten (Erblasserschulden) abgezogen werden können, Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilsansprüche Dritter und Bestattungskosten (Erbfallschulden) hingegen nicht.
4Dies führt hier zu folgendem Rechenwerk:
5I. Immobilien
6Die Immobilienberechnungen datieren auf das Jahr 2016. Maßgeblich ist jedoch der Verkehrswert zum 10.01.2023 (Stichtag). Insoweit kann mit dem Mittelwert aus dem V. Grundstücksmarktbericht 2024 (Erfassungszeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023) Bl. 84 für R. gerechnet werden.
7Ganzer Anteil an 1 Wohnung mit einer Wohnfläche von 85,65 qm: 85,65 qm x 2.556,00 € = 217.490,04 €
81/3 Anteil an 6 Wohnungen:
980,04 qm x 2.556,00 € = 204.582,24 €
1080,65 qm x 2.556,00 € = 206 141,40 €
1185,09 qm x 2.556,00 € = 217.490,04 €
1254,87 qm x 2.556,00 € = 140.247,72 €
1354,87 qm x 2.556,00 € = 140.247,72 €
1485,09 qm x 2.556,00 € = 217.490,04 €
15Summe 1.126.199,16 €
16Davon 1/3 = 375.399,72 €
17Grundbesitz gesamt: 592.889,76 €
18II. Sonstige Vermögenswerte
19Kunstgegenstände: 7.680,00 €
20Möbel u.ä.: 8.000,00 €
21Guthaben Banken: 82.414,20 €
22Wertpapiere 988.664,41 €
23sonst. Vermögen 1.086.758,61 €
24Vermögen insg. 1.679.648,37 €
25III. Verbindlichkeiten
26Hierbei handelt es sich um die von der Erblasserin mit einem Anteil von 1/3 geerbten Rentenverpflichtungen, die mit dem Barwert zum Stichttag (Todeszeitpunkt) anzusetzen sind.
27Diese liegen insgesamt bei 447.300,00 €
28(1/3 v. 504.449,00 € + 1/3 v. 837.900,00 €)
29IV. Geschäftswert für Kosten des Erbscheins
30Somit liegt das für die Kosten des Erbscheins zu berücksichtigende Geschäftswert bei 1.232.348,37 €,
31abgerundet auf volle Hundert bei 1.232.300,00 €.
32Rechtsbehelfsbelehrung:
33„Textpassage wurde entfernt“