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Amtsgericht Köln, 164 C 1107/24

Datum:
07.05.2025
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 164
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
164 C 1107/24
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2025:0507.164C1107.24.00
 
Tenor:

1. an den Kläger zu 1) 322,93 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 19.01.2025 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 367,23 EUR zu zahlen,

2. an die Klägerin zu 2) 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 19.01.2025 zu zahlen,

3. an die Klägerin zu 3) 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 19.01.2025 zu zahlen,

4. an die Klägerin zu 4) 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 19.01.2025 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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