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Amtsgericht Köln, 149 C 60/25

Datum:
14.07.2025
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 149
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
149 C 60/25
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2025:0714.149C60.25.00
 
Schlagworte:
Rechtsdienstleistung, RDG, deutsches Recht, Fluggastrechte-VO, Verordnung, EU, europäisches Recht
Normen:
RDG; § 1, Abs. 2
Leitsätze:

Bei EU-Verordnungen wie der Fluggastrechte-VO handelt es sich nicht zum deutsches Recht i. S. d. § 1 Abs. 2 RDG.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.02.2025 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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