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Amtsgericht Köln, 147 C 26/25

Datum:
29.08.2025
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 147
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
147 C 26/25
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2025:0829.147C26.25.00
 
Schlagworte:
Fluggastrechteentschädigung Rechtsdienstleistung Inkassoerlaubnis Abtretung
Normen:
§ 3 RDG Art.9, Abs.1, Abs.2 VO(EG) Nr. 593/2008; §3 Abs. 2 Digitale-Dienst-Gesetz
Leitsätze:

Die Abtretung eines Anspruchs auf Erstattung der Fluggastrechtsentschädigung an ausländischen Inkassodienstleiter ohne inländische Inkassoerlaubnis verstößt gegen § § RDG

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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