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Amtsgericht Köln, 586 Ds 318/20

Datum:
09.08.2024
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 586
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
586 Ds 318/20
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2024:0809.586DS318.20.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

werden die Einsatzstrafe, Freiheitsstrafe von vier Monaten, und die Gesamtfreiheitsstrafe aus der rechtskräftigen Verurteilung mit Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.01.2021, mit dem der Verurteilte wegen Vergehen nach dem BtMG zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten mit Bewährung verurteilt worden ist,

nicht abgeändert.

Die Einsatzstrafe und die Gesamtstrafe bleiben unverändert bestehen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

 
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