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Amtsgericht Köln, 313 F 305/22

Datum:
04.03.2024
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 313
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
313 F 305/22
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2024:0304.313F305.22.00
 
Tenor:

Die elterliche Sorge für das Kind Q. O. E. D. I., geb. am 00.00.0000 wird den Eltern gemeinsam übertragen.

Die Gerichtskosten tragen die Kindeseltern zu je 1/2; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

 
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