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Amtsgericht Köln, 276 C 179/23

Datum:
17.05.2024
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 276
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
276 C 179/23
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2024:0517.276C179.23.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 225,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.09.2023 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 24,3 % und die Beklagte zu 75,7 %.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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