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Amtsgericht Köln, 264 C 88/23

Datum:
29.04.2024
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 264
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
264 C 88/23
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2024:0429.264C88.23.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 662,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 02.08.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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