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Amtsgericht Köln, 208 C 460/23

Datum:
13.12.2024
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 208
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
208 C 460/23
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2024:1213.208C460.23.00
 
Tenor:

1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, das Balkonkraftwerk (elektrische stromerzeugende Photovoltaik-Balkonanlage) an der Außenseite des Balkons der von ihr angemieteten Wohnung im 2. Obergeschoss links des Hauses S.-straße, 00000 N., einschließlich zugehöriger Halte- und Befestigungskonstruktionen sowie zugehöriger Kabel und deren Halte- und Befestigungskonstruktionen zu beseitigen und den baulichen Zustand herzustellen, der vor der Anbringung des Balkonkraftwerks bestand,

2. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 159,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2023 für Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung zu zahlen; im übrigen wird die Zahlungsklage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 600 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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