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Amtsgericht Köln, 160 C 226/22

Datum:
28.03.2024
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 160
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
160 C 226/22
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2024:0328.160C226.22.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 412,22 Euro zuzüglich Zinsen i.H.v. 9-%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2021 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 946,53 Euro zuzüglich Zinsen i.H.v. 9-%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2021 zu zahlen.

3. Die Beklaqte wird verurteilt, an die Klägerin 512,89 Euro zuzüglich Zinsen i.H.v. 9-%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.06.2021 zu zahlen

4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 946,53 Euro zuzüglich Zinsen i.H.v. 9-%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.06.2021 zu zahlen

5. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 412,22 Euro zuzüglich Zinsen i.H.v. 9-% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.06.2021 zu zahlen.

6. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 871,56 Euro zuzüglich Zinsen i.H.v. 9-%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.06.2021 zu zahlen.

7. Die Beklagte wird verurteilt, außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 454,20 Euro an die Klägerin zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 30.11.2022 zu zahlen.

8. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

9. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

10. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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