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Amtsgericht Köln, 613 Ls 90/22

Datum:
05.04.2023
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 613
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
613 Ls 90/22
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2023:0405.613LS90.22.00
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie

wegen schweren Landfriedensbruch in Tateinheit mit versuchter gefährlicher

Körperverletzung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr

kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Von einer Einziehungsentscheidung wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft abgesehen.

-                        §§ 125, 125 a Nr. 2, 224 Abs. 1 Nr. 2, 22, 23, 52, 53 StGB –

 
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