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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln wird gegen X.
wegen Körperverletzung
- Vergehen nach §§ 223 Abs. 1, 230 StGB -
eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10,00 Euro (= 700,00 Euro) festgesetzt.
Gemäß § 465 StPO werden X. die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt X.,
2am 17.07.2022 in Köln
3vorsätzlich eine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben.
4X. wird Folgendes zur Last gelegt:
5Am Tattag gegen 06:08 vesetzte X. auf dem Bahnsteig der KVB-Haltestelle Neumarkt in Richtung Hauptbahnhof dem Geschädigten L. einen schmerzhaften Kopfstoß gegen dessen Nase, der dazu führte, dass der Geschädigte sich auf die Lippe biss. Ferner erlitt der Geschädigte eine Nasenbeinprellung.
6Der erforderliche Strafantrag wurde gestellt.
7Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wird bejaht.
8Als Beweismittel hat die Staatsanwaltschaft bezeichnet:
9I. |
Einlassung X. |
II. |
Zeugen: |
1)H.L. |
, XXXXX Erftstadt, Bl. 2 d. Akte |
2) |
Z. D. , , Bl. 3 d. Akte |
III. |
Gegenstände des Augenscheins: |
1) |
Lichtbilder/Lichtbildmappe, Bl. 7-10 d. Akte |
2) |
Datenträger, Bl. 18 d. Akte |
IV. |
Urkunde/n: |
1) |
ärztliches Attest, Bl. 6 d. Akte |
2) |
Beiakte/n:
|
Rechtsbehelfsbelehrung Textpassage wurde entfernt |