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Amtsgericht Köln, 523 Ds 129/23

Datum:
01.08.2023
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 523
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
523 Ds 129/23
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2023:0801.523DS129.23.00
 
Tenor:

Der Angeklagte ist des Landfriedensbruchs schuldig.

Er wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5,00 Euro verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:§ 125 Abs. 1 Nr. 1 StGB

 
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