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Amtsgericht Köln, 315 F 245/23

Datum:
03.11.2023
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 315
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
315 F 245/23
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2023:1103.315F245.23.00
 
Tenor:

Der Kindesvater hat in Abänderung der bisherigen Umgangsabsprachen das Recht, die beiden Kinder A. B. C. , geboren am 00.00.0000 und D. E. C., geboren am 00.00.0000 an jedem zweiten Sonntag im Monat in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu sich zu nehmen.

Der Kindesvater wird verpflichtet, die Kinder jeweils zur genannten Zeit bei der Kindesmutter abzuholen und zur genannten Zeit zur Kindesmutter zurückzubringen. Der Kindesmutter wird aufgegeben, dem Kindesvater die Kinder zur genannten Zeit zu übergehen und zur genannten Zeit wieder die Kinder in Empfang zu nehmen.

Im Übrigen werden die Anträge der Beteiligten zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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