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Amtsgericht Köln, 215 C 58/22

Datum:
17.01.2023
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
215
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
215 C 58/22
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2023:0117.215C58.22.00
 
Schlagworte:
nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung
Leitsätze:

Auf die Begründung von Ansprüchen gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Gegenleistung finden die für den Verzicht auf Ansprüche bzw. die für die Entlastung von Verwaltung- und Verwaltungsbeirat geltenden Grundsätze entsprechende Anwendung.

Eine nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung im laufenden Vertragsverhältnis entspricht deshalb nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn für sie ausnahmsweise aus besonderen Gründen Anlass besteht.

 
Tenor:

Der auf der Eigentümerversammlung der Beklagten vom 27.07.2022 zu TOP 08 gefasste Beschluss wird für unwirksam erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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